Die Gesetzgebung

EG-Verordnung vom 21. November 2012 Nr. 1151, welche die vorherige EWG-Verordnung Nr. 2081/92 aufgehoben und ersetzt hat. 
Dies ist die EU-Bestimmung über den Schutz der geographischen Angaben und der Ursprungsbezeichnung von Agrar- und Nahrungsmittelprodukten. 

Gesetz vom 21. Dezember 1999 Nr. 526 (Art. 14, Absatz 15 ff).
Dieses Gesetz regelt in Italien die Kontrollen und die Aufsicht der geschützten Bezeichnungen

Ministerialdekret vom 19. November 2004 Nr.297
Diese Bestimmung regelt das Sanktionssystem in Anwendung der EWG-Verordnung  Nr.2081/92 jetzt EG-Verordnung Nr. 1151/2012

Dekret des Ministeriums für Landwirtschafts- und Forstpolitik vom 26. April 2002.
Das Konsortium ist mit dem Schutz des San Daniele Schinkens beauftragt.

EG-Verordnung Nr. 1107/96 vom 12. Juni 1996
Eintragung des Prosciutto di San Daniele als geschützte Ursprungsbezeichnung

Gesetz Nr. 30 vom 14. Februar 1990
Das Konsortium kann einige Bereiche regeln, die alle Unternehmen der Produktionskette durch Richtlinien und Reglements einbinden, deren Wirkung erga omnes sich auf alle Subjekte erstreckt, die im Kontrollsystem des Gesetzes 
Nr. 507 vom 7. Juli 1970 (aufgehoben durch das Gesetz 30/1990) anerkannt und tätig sind.
Es legt “örtliche, faire und dauerhafte Regeln” in der Produktion von  San Daniele Schinken sowie die so genannten Produktionsrichtlinien fest.